Sehr geehrte Leserinnen und Leser, in dieser Herbstausgabe unserer „Internationale HR- & Payroll-Angelegenheiten“ widmen wir uns dem Thema Elternzeit und wie diese in verschiedenen europäischen Ländern geregelt ist. Viel Vergnügen beim Lesen! |
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Mutterschaftsurlaub und Elternzeit – ein internationaler Vergleich |
In den Niederlanden wird am 2. August 2022 ein ergänzender Elternurlaub eingeführt, bei dem sowohl Väter als auch Mütter im ersten Lebensjahr des Kindes für einen Zeitraum von neun Wochen Leistungen in Anspruch nehmen können. Bisher hatte der Partner in den Niederlanden bereits Anspruch auf 5 Wochen ergänzenden Elternurlaub, ebenfalls mit Leistungsbezug. Die aktuelle Änderung warf die Frage auf, wie dies eigentlich in unseren Nachbarländern geregelt ist. |
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Haben Sie britische Mitarbeiter, die für Sie in den Niederlanden arbeiten? |
In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Regeln, die in den Niederlanden für die Beschäftigung von britischen Arbeitnehmern gelten. Außerdem behandeln wir eine Reihe von Ausnahmen für Arbeitnehmer, die nur gelegentlich – z.B. zu geschäftlichen Besprechungen oder zur Installation von Software – in die Niederlande reisen. |
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Ende der Corona-Fördermaßnahmen in den Niederlanden |
Am 1. Oktober 2021 laufen nach etwa anderthalb Jahren die meisten Corona-Fördermaßnahmen in den Niederlanden aus, darunter die NOW-Loonkostensubsidie (ca. Kurzarbeitergeld), die Uitstelregeling voor belasting (Steuerstundungsregelung) und der Tegemoetkoming Vaste Lasten (Zuschuss zu den Fixkosten). Einige Maßnahmen, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken, werden jedoch verlängert, z.B. die unversteuerte Reisekostenvergütung. |
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Sozialversicherungsbeiträge in den Niederlanden um 2% gesunken |
Die Arbeitgeberkosten in den Niederlanden sind im August 2021 um mehr als 2% gesunken. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir die Lohnkostenaufstellung in unserem „Faktenblatt Personal in den Niederlanden“ aktualisiert. Sind Sie interessiert? Laden Sie undere Faktenblätter direkt herunter! |
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Beschäftigung von Arbeitnehmern mit ausländischer Sozialversicherung |
Achten Sie darauf, dass Sie die ausländischen Sozial-versicherungsbeiträge korrekt in Ihre Lohnbuchhaltung aufnehmen! Nicht alle Beiträge sind für den Arbeitnehmer abzugsfähig. |
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Haben Sie Zweifel, ob Ihre Personalangelegenheiten gut organisiert sind? |
Für uns bei Interfisc ist es selbstverständlich, sowohl die vorgeschriebenen als auch die ergänzenden Beschäftigungsbedingungen und Versicherungen zu beachten, wenn wir eine Gehaltsabrechnung anlegen. Bei einem lokalen Dienstleister ist dies jedoch nicht automatisch der Fall. Sie lassen Ihre Lohnbuchhaltung nicht von Interfisc durchführen und haben Zweifel, ob alles gut organisiert ist? Dann fordern Sie unseren Quick Scan an. Dieser informiert Sie über Ihre:
- Verpflichtungen
- Risiken
- und Möglichkeiten als Arbeitgeber
Für niederländische Gehaltsabrechnungen bieten wir den Quick Scan kostenlos an, wenn Sie ihn vor dem 15. Oktober anfordern. Für Gehaltsabrechnungen in Belgien, Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien bieten wir bisher noch keinen Quick Scan an, aber wir werfen gerne mit Ihnen einen Blick darauf, um Ihre Zweifel auszuräumen. |
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Möchten Sie für ein oder mehrere Länder zu Interfisc als Dienstleister wechseln? Sehen Sie sich dann hier über die Vorteile unseres Transferservices an. |
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Möchten Sie mehr erfahren? |
Vertiefen Sie Ihr Wissen und nehmen Sie an einer Ausbildung teil! Online, an unserem Standort oder bei Ihnen im Büro. In Kürze bieten wir folgenden Ausbildungen auf Niederländisch an:
Die Ausbildung findet auf Niederländisch statt. Wenn Sie die Ausbildung auf Englisch, Französisch oder Deutsch absolvieren möchten, kontaktieren Sie uns bitte! |
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