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Internationale HR & Payroll Angelegenheiten August 2022 |
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Arbeit und Freizeit, wo ist die Grenze? |
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Sehr geehrte Leserinnen und geehrter Leser, in unserem vorigen Newsletter haben wir häufige Fragen zum Homeoffice zu Coronazeiten beantwortet. Inzwischen hat sich wieder einiges verändert, doch die Arbeit im Homeoffice scheint das „neue Normal“ zu werden. Die Niederlande arbeiten sogar an einem gesetzlichen Recht für Arbeitnehmer, zu „arbeiten, wo man will“. In dieser Ausgabe unseres Newsletters gehen wir auf die geänderten (und in Zukunft wieder zu ändernden) Regeln rund um die Steuer- und Beitragspflicht bei Grenzgängern und Homeoffice im Ausland ein. Außerdem lesen Sie mehr über einige neue Regelungen in den Niederlanden und Deutschland, mit denen die Regierung die Arbeitnehmer in diesen schwierigen Zeiten in verschiedenen Bereichen unterstützt. Viel Vergnügen beim Lesen! |
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Ein herzliches Willkommen für bezahlte Elternzeit in den Niederlanden |
Schon im vorigen Jahr haben wir festgestellt, dass niederländische Eltern rund um die Geburt ihres Kindes weniger Urlaub genießen können, als Eltern im benachbarten Ausland (lesen Sie den Artikel). Seit dem 2. August 2022 ist dies anders. Eltern in den Niederlanden können nämlich, ab dem 2. August 2022, 9 Wochen bezahlte Elternzeit beantragen. Eltern konnten bereits 26 Wochen unbezahlte Elternzeit bis zum 8. Geburtstag ihres Kindes in Anspruch nehmen. Seit dem 2. August 2022 können Sie für 9 von diesen 26 Wochen staatliche Leistungen erhalten. |
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Steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer in Deutschland : Energiepreispauschale |
Weltweit beunruhigen die steigenden Energiepreise die Bevölkerung. In vielen Ländern werden Maßnahmen getroffen, um die Bevölkerung zu unterstützen. So können Menschen mit niedrigerem Einkommen in den Niederlanden und Frankreich einen Energiezuschlag bzw. chèque énergie bekommen, gilt in Italien ein bonus bollette, und wird auch in Belgien eine Heizprämie ausgezahlt. In Deutschland hat die Regierung entschieden, allen angestellten Arbeitnehmern einen Zuschlag von € 300 zu gewähren, die sogenannte Energiepreispauschale. Auffällig ist, dass dieser Zuschlag im Gegensatz zur Unterstützung in anderen Ländern, über die Gehaltsabrechnung durch die Arbeitgeber in Deutschland abgewickelt wird. |
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Personal im Ausland - wie funktioniert das? |
Als Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter im Ausland sucht oder hat, gehen Sie vermutlich davon aus, dass Sie wie gewohnt die Ihnen bekannten Regeln anwenden können - schließlich sind das die Regeln, die Ihnen seit Jahren vertraut sind. Verständlich, aber eben nicht ohne Risiko! Leben und arbeiten Ihre Mitarbeiter nämlich in einem anderen Land oder ziehen Sie in ein anderes Land um, müssen Sie die Vorschriften des jeweiligen Landes berücksichtigen. Und die lokalen Vorschriften sind nun mal in jedem Land unterschiedlich ! |
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