Nicht nur bei Heimarbeit im Ausland, sondern auch in anderen Situationen, in denen Ihr Arbeitnehmer grenzüberschreitend tätig ist, muss festgestellt werden, in welchem Land er oder sie sozialversichert ist. Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen Sie in manchen Fällen auch einen Nachweis in Form einer A1-Bescheinigung (auch Entsendeerklärung oder Certificate of Coverage genannt) vorlegen. Diese Bescheinigung kann bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Arbeitnehmer versichert ist, beantragt werden. Zum Beispiel in den Niederlanden kann dies beantragt werden beim Sociale Verzekeringsbank (SVB) und in Belgien beim Rijksdienst Sociale Zekerheid (RSZ). Da nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch ihre Arbeitgeber ein Interesse an diesem Dokument haben, lassen viele Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung von einem Dienstleister beantragen, der dafür Gebühren erhebt. Vor kurzem haben die niederländischen Steuerbehörden entschieden, dass dies in einigen Fällen zu einem privaten Vorteil für den Arbeitnehmer führt, der zu versteuern ist. |