Interfisc: Wenn die Lohnbuchhaltung über Grenzen geht
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International HR & Payroll matters |
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Ein neues Jahr, neue Zahlen & Regeln – auch im Ausland! |
Sind Sie schon up to date? |
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
in Ihrem eigenen Land werden Sie zurzeit wahrscheinlich mit Informationen darüber überschwemmt, was sich dieses Jahr rund um die Lohnbuchhaltung alles ändert. Aber wie sieht es eigentlich mit den Änderungen für Ihre Mitarbeitenden im Ausland aus?
Auch dort gibt es jedes Jahr Anpassungen, die für Ihre Mitarbeiter relevant sind – und oft eben doch etwas anders, als Sie es erwarten. Denken Sie an Unterschiede bei der Probezeit, der Lohnindexierung, dem Mindestlohn und den Spesenerstattungen. Was in dem einen Land selbstverständlich ist, kann in einem anderen Land zu Risiken, Mehrkosten oder Bußgeldern führen.
In diesem Newsletter haben wir einige aktuelle Änderungen für Sie zusammengestellt und zeigen Ihnen, wo die größten Unterschiede liegen. Und wenn Sie selbst nicht weiterkommen, unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne und weisen Ihnen den Weg in unsere Welt des grenzüberschreitenden Arbeitens & der internationalen Entlohnung.
Viel Vergnügen beim Lesen! |
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Rückkehr der Probezeit in Belgien – wie ist die Situation in den Nachbarländern? |
Es sieht so aus, als würde die Probezeit in Belgien demnächst wieder eingeführt, nachdem sie 2014 abgeschafft worden war. Damit wird das Risiko bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters in Belgien geringer. Es ist allerdings ein guter Zeitpunkt, sich die Unterschiede bezüglich der Probezeit in Ihrem Land und in den Nachbarländern zu vergegenwärtigen! Die einfache Übernahme Ihres Arbeitsvertrags für eine Zusammenarbeit mit einem Arbeitnehmer im Ausland ist jedenfalls keine Option. In diesem Artikel lesen Sie, warum das so ist. Außerdem erfahren Sie mehr über die Unterschiede bei der Probezeit in Belgien, den Niederlanden, Deutschland und Frankreich. |
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Essensgutscheine für Arbeitnehmer in Belgien – damit arbeiten wir nicht! |
Das hören wir häufig von unseren Kunden, die ihren ersten belgischen Mitarbeiter einstellen. Dahinter steht selbstverständlich der Wunsch fast jedes Arbeitgebers, die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter im In- und Ausland so weit wie möglich anzugleichen. Bemerkenswert ist allerdings, dass zugleich der Wunsch der Arbeitgeber an uns herangetragen wird, die Möglichkeiten zur steueroptimierten Gestaltung der Vergütung maximal auszuschöpfen. Und gerade die Essensgutscheine in Belgien sind die ideale Zusatzleistung, um genau dieses Ziel zu erreichen. |
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Von Essensgutscheinen zur Arbeitskostenregelung (WKR): willkommen in den Niederlanden! |
In Belgien ist es recht einfach: Sie geben dem Arbeitnehmer für jeden gearbeiteten Tag Essensgutscheine, und er kann damit machen, was er will. In den Niederlanden ist das anders. Hier gibt es keine Essensgutscheine, sondern die Arbeitskostenregelung (Werkkostenregeling - WKR). Damit können Sie als Arbeitgeber Erstattungen und Sachleistungen gewähren, allerdings innerhalb strenger steuerlicher Spielregeln.
Mehr wissen über diese Spielregeln? |
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Vorgeschriebene Indexierung der Löhne in Belgien, Mindestlohn oder Mini-Jobs in Deutschland – wie funktioniert das? |
In Belgien besteht keine Wahlfreiheit, wenn es um die Indexierung der Löhne geht. Es gilt nämlich das Prinzip der automatischen Indexierung, bei dem pro Unternehmensaktivität beziehungsweise „paritair comité“ der anzuwendende Prozentsatz der Erhöhung (oder Senkung!) auf Basis der Inflation des vergangenen Zeitraums festgelegt wird. Um Ihnen eine Vorstellung zu geben: Am 23. Dezember 2025 wurde der „Indexierungskoeffizient“ für paritair comité 200 auf 2,21 % festgelegt.
Sowohl bei der Lohnindexierung als auch beim Mindestlohn gibt es in den Nachbarländern viele Unterschiede und Ausnahmen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen einige auffällige Unterschiede vor. Lesen Sie weiter auf bestehenden Seiten |
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Praktische Informationen über die Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Italien |
Auf unserer Website finden Sie für diese sechs Länder eine Reihe von Kennzahlen und Basisinformationen, die Sie für Ihr HR-Management & Ihre Lohnbuchhaltung im Ausland benötigen. Wie jedes Jahr im Januar haben wir diese Informationen für Sie aktualisiert, sodass Sie direkt damit arbeiten können. |
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- Fördermittel für den Markteintritt im Ausland: Welche Möglichkeiten gibt es in Flandern und den Niederlanden?
- Podcast von Oryx & Interfisc über den niederländischen Arbeitsvertrag, der in fast nichts der belgischen Variante ähnelt (auf Niederländisch)
- Special „Kranke Mitarbeiter in den Niederlanden? Kein ärztliches Attest, aber viele Verpflichtungen!“, jetzt, da es so aussieht, als würde die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch Arbeitgeber weiterhin 2 Jahre betragen.
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Interfisc: Wenn die Lohnbuchhaltung über Grenzen geht |
Können wir Ihnen weiterhelfen? Dann melden Sie sich einfach!
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